MwSt.-Nullsatz für Energiespeicher im Großbritannien bald möglich

Die britische Regierung berät über eine Senkung des Mehrwertsteuersatzes auf Null für Haushalte, die eine Photovoltaikanlage mit Energiespeicher installieren.


Im Großbritannien läuft derzeit eine Konsultation der Regierung über die Überarbeitung der Rechtsvorschriften zur Mehrwertsteuer. Im vergangenen März wurde eine Senkung des Mehrwertsteuersatzes für PV- und Wärmepumpenanlagen auf 0 % angekündigt. Diese Maßnahme soll auf weitere Komponenten von PV-Anlagen, wie etwa Stromspeicher, ausgeweitet werden. Die Änderung wäre für Nutzer, die den Kauf und die Installation einer Photovoltaikanlage mit Energiespeicher planen, äußerst vorteilhaft. Denn sie sieht eine Senkung des Mehrwertsteuersatzes auf 0 % vor. Allerdings muss die Anlage über ein Energiespeichersystem verfügen und vollständig von professionellen Installateuren gekauft und installiert werden. Die Verkäufer von EE-Anlagen selbst können nicht in den Genuss des Nullsatzes kommen. Die eingeführte Steuererleichterung gilt nicht nur für Fotovoltaik, Wärmepumpen und Energiespeicher. Zu den anderen Materialien und Geräten, die unter die neue Gesetzgebung fallen, gehören Wind- und Wasserturbinen. Die Regierung prüft auch Möglichkeiten zur Erleichterung einer kostengünstigen Finanzierung für Haushalte durch private Kreditgeber. Die anfänglichen Kosten für die Installation von Solarmodulen halten die Briten davon ab, in Solaranlagen zu investieren. Eine Senkung des Mehrwertsteuersatzes auf Null ist für fünf Jahre geplant. Nach diesem Zeitraum soll der immer noch attraktive niedrige Mehrwertsteuersatz von 5 % eingeführt werden. Wann die Regierung eine solche Entscheidung bekannt geben wird, ist jedoch noch nicht bekannt.

Wie wird das in anderen Ländern gehandhabt?

Ähnliche Regelungen gibt es bereits in Deutschland, wo die Installation von Photovoltaikanlagen, einschließlich der für die Anlage erforderlichen Komponenten und der Energiespeicher, steuerfrei ist (sowohl bei der Umsatz- als auch bei der Einkommensteuer). Die Mehrwertsteuerbefreiung gilt für Einfamilienhäuser und für gewerbliche Objekte bis zu 30 Kilowatt (kW). Darüber hinaus sind seit Anfang dieses Jahres Einkünfte aus dem Betrieb von Photovoltaikanlagen bis zu 30 kW und bei gemischt genutzten Immobilien bis zu 15 kW pro Wohn- oder Geschäftsgebäude von der Steuer befreit.

Griechenland hingegen hat 200 Millionen Euro für die Förderung von Photovoltaikanlagen vorgesehen. Die Regelung, die seit dem 1. April dieses Jahres in Kraft ist, sieht Subventionen von bis zu 75 Prozent für Paneele oder bis zu 100 Prozent für Batterien vor, die in privaten und gewerblichen Anlagen eingesetzt werden.

Energiespeicher - Strom, wann immer du ihn brauchst

Energiespeicherung in Kombination mit Photovoltaik ist die perfekte Lösung, um die Energie der Sonne optimal zu nutzen. Sie verschaffen dem Nutzer Energieunabhängigkeit, erhöhen die Rentabilität der Photovoltaik und reduzieren den ökologischen Fußabdruck. Der Energiespeicher bietet auch die Möglichkeit, ein eigenes Notstromversorgungssystem aufzubauen.

Energiespeicher sind, wie viele andere Produkte, die für die Energieversorgung benötigt werden, unter der Marke Green Cell erhältlich. Dazu gehören der GC PowerNest, ein mit Wechselrichtern vieler anderer Marken kompatibler Heim-Energiespeicher, der Solarwechselrichter, der einen MPPT-Regler, Wechselrichter und Batterieladegerät kombiniert, AGM- und LiFePO4-Batterien, die Strom für verschiedene Geräte zu Hause und unterwegs liefern, sowie USV-Notstromversorgungsanlagen.

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