Allgemeine Gewährleistungsregeln.

1. CSG S.A. z siedzibą w Skawinie (32-059, ul. rtm. Witolda Pileckiego 8), zwana dalej Gwarantem, gwarantuje prawidłowe i bezawaryjne działanie produktu przez cały okres gwarancji.

2.Die Garantiezeit ist auf der ersten Seite der Garantiekarte angegeben und beginnt mit dem Datum der Lieferung des Produkts an den Käufer.

3.Der räumliche Geltungsbereich des Gewährleistungsschutzes umfasst das Gebiet der Republik Polen.

4.Die Garantie schließt die Rechte des Käufers aus der Garantie für Produktmängel nicht aus, schränkt sie nicht ein oder setzt sie aus.

5.Um die Garantie in Anspruch zu nehmen, sollte Folgendes an den Service des Garantiegebers geliefert werden: (1) das defekte Produkt, (2) wenn möglich - eine Kopie des Kaufbelegs (z. B. eine Quittung oder Rechnung) und (3 ) wenn möglich - ein ausgefülltes Beschwerdeformular, erhältlich unter: greencell.global.


Serviceadresse:
Panattoni Park 3 – Grüne Zelle
Ul. Zweiter Leutnant Mieczysław Majdzik 15, doc 36
32-050 Skawina

6.Der Garantiegeber wird den Käufer innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Produkts über die Art und Weise der Prüfung des Garantieanspruchs (d. h. seine Anerkennung oder Ablehnung) informieren. Wenn der Garantiegeber die Berechtigung der Reklamation anerkennt, wird der Produktmangel vom Garantiegeber innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum der Benachrichtigung des Käufers über die Berechtigung der Reklamation behoben. Der Garantiegeber entscheidet über die Methode zur Beseitigung des Produktfehlers. unter Berücksichtigung, wenn möglich, der im Reklamationsformular gemachten Anfrage des Käufers. Wenn die Mängelbeseitigung aufgrund des Schwierigkeitsgrades einen hohen Arbeitsaufwand oder zusätzliche Tätigkeiten erfordert, kann sich diese Frist verlängern, und der Garant wird sich bemühen, diese so schnell wie möglich zu beheben.

7.Wenn die Reklamation als gerechtfertigt erachtet wird, übernimmt der Garantiegeber die Kosten für die Lieferung des defekten Produkts an den Service des Garantiegebers und die Kosten für die Lieferung des reparierten oder ersetzten Produkts an den Käufer.

8.Die Haftung des Garantiegebers deckt nur Mängel ab, die auf Ursachen zurückzuführen sind, die dem Produkt innewohnen.

9.Gilt für: Batterien, Akkumulatoren und Produkte, die Batterien / Akkumulatoren enthalten: Batterien sind natürlich Verbrauchsmaterial. Im Falle einer Kapazitätsabnahme des Akkus kann die Grundlage für die Gewährleistung die Verringerung der Kapazität des Akkus unter 80 % des Nennwerts sein.

10.Die Garantie erstreckt sich nicht auf das Produkt:

- mit gebrochenem Garantiesiegel;
- Schäden durch äußere Einflüsse (Schäden durch Blitzschlag, Überspannungen in der Niederspannungsanlage und im Stromversorgungsnetz, Überschwemmung, Brand, vorsätzliche mechanische und thermische Beschädigung usw.);
- Schäden durch unsachgemäße oder entgegen der Bedienungsanleitung entstandene Schäden;
- Schäden durch unsachgemäßen Anschluss anderer Peripheriegeräte;
- mit Spuren von nicht autorisierten Reparaturen, nicht autorisierten Modifikationen oder Konstruktionsänderungen.